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Hintergrund- und Fachinformationen

Velutina.org beschäftigt sich mit der Thematik zur Eindämmung der asiatischen Hornisse. Die asiatische Hornisse ist eine in Europa gebietsfremde invasive Art (Insekt), welche erheblichen Einfluss auf unser Ökosystem nimmt.

Die Vespa Velutina unterscheidet sich von anderen invasiven Arten dadurch, dass die Kombination aus gezielter Prädation (Wechselbeziehung) zu Honigbienen, der Anlage riesigen Kolonien, der extremen Vermehrungsrate und aggressivem Verhalten zu einer besonders problematischen und im Fokus stehenden invasiven Art macht, die spezifische Bekämpfungsstrategien erfordert, um die heimische Biodiversität und Imkerei zu schützen.

Die Rahmenparameter

  1. Ob eine Art als invasiv und/oder gebietsfremd gilt, regelt eine EU-Verordnung.
  2. Eine weitere Verordnung regelt, wie mit gebietsfremden Arten in der EU zu verfahren ist (VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.
  3. Die Unionsliste beinhaltet die Vespa Velutina (Seite 127) (Bundesamt für Naturschutz)
  4. Die Zuständigkeit für die Eindämmung invasiver Arten ist in Deutschland auf Bundesebene geteilt: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist für die Gesetzgebung und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen zuständig, während das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine zentrale Rolle bei der Genehmigung von Ein- und Ausfuhren spielt und das Umweltbundesamt (UBA) bei der wissenschaftlichen Beratung und Erfahrungsaustauschen unterstützt. Der eigentliche Vollzug der Maßnahmen obliegt jedoch größtenteils den Bundesländern.
  5. Die Bundesländer sind primär für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung invasiver Arten zuständig. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Umsetzung der Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §§ 40a ff.) und der direkt geltenden EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014.
  6. Zu den spezifischen Aufgaben der Bundesländer gehören: Früherkennung und Monitoring: Die Länder sind verantwortlich für die Überwachung des Auftretens und der Ausbreitung invasiver Arten in ihrem Gebiet. Dazu gehört die Einrichtung von Meldesystemen, oft über Landesämter oder spezielle Online-Plattformen, bei denen auch Bürger Funde melden können.
  7. Schnelle Reaktion und Sofortmaßnahmen: Bei einem Erstauftreten einer invasiven Art müssen die zuständigen Landesbehörden schnell reagieren, um die Etablierung und Ausbreitung zu verhindern oder einzudämmen. Dies ist die effektivste Methode.
  8. Wenn eine Art bereits etabliert ist und eine vollständige Ausrottung nicht mehr möglich ist, ergreifen die Länder Managementmaßnahmen, um die Populationen zu kontrollieren und negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Wirtschaft oder die Gesundheit zu minimieren. Die Maßnahmen basieren oft auf Bund-Länder-Arbeitsergebnissen und -Empfehlungen.
  9. Viele Bundesländer entwickeln eigene Landeskonzepte oder Aktionspläne, um den Umgang mit invasiven Arten auf ihr spezifisches Gebiet abzustimmen.
  10. Zuständige Behörden vor Ort: Die Aufgaben werden in der Regel von den obersten Landesnaturschutzbehörden delegiert an nachgeordnete Behörden, wie z.B. die Landesanstalten für Umwelt oder die unteren Naturschutzbehörden auf Kreis- und Kommunalebene.
  11. Öffentlichkeitsarbeit und Information: Die Länder informieren die Öffentlichkeit, Interessengruppen (wie Gartenbauverbände) und Kommunen über die Problematik, die gesetzlichen Bestimmungen und mögliche eigene Beiträge zur Eindämmung (z.B. keine invasiven Pflanzen im Garten).

Im März 2025 wurde die Vespa Velutina durch die www.la-na.de/ von Artikel 16 auf Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 umgestuft und das zu einem Zeitpunkt, als die Vespa Velutuna keine 20% des Bundesgebietes besiedelt hatte.